Eine In-Pflegenahme ist einfacher umzusetzen als eine Adoption. So können Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder unverheiratete Paare, die durchaus auch älter als 40 Jahre sein dürfen, ein Pflegekind bereits nach durchschnittlich 9 Monaten bei sich aufnehmen. Sie werden vom freien Träger bzw. dem Jugendamt beraten und erhalten eine finanzielle Unterstützung.
Bei einer Adoption nimmt das Kind den Nachnamen der Adoptivfamilie an und ist mit seiner Herkunftsfamilie nicht mehr verwandt. Doch bis es zu einer Adoption kommt, braucht man neben dem passenden Alter und einer Heiratsurkunde vor allem viel Geduld – und Glück.
Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt ungefähr 9 Monate.
Zum Vergleich: Auf ein Kind zur Adoption wartet man zwischen zwei und sieben Jahren.
Quelle: Pflegekinder Berlin.de
Pflegeeltern zu sein ist eine schöne, lebendige und vielseitige Aufgabe. Wenn Sie überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen, dann wollen Sie sicherlich eine Familie gründen oder Ihre Familie vergrößern.
Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen.
Wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern untergebracht ist, sollten Eltern und Kind einen Familien-entsprechenden Altersabstand haben. Deshalb sollten Sie bei der Volljährigkeit Ihres Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein. Aber auch mit 45 Jahren kann man noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen.
Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Das bedeutet aber nicht, dass von Anfang an für jedes Kind ein eigenes Zimmer vorhanden sein muss. Während das für ältere Kinder meistens sehr wichtig ist, können sich jüngere Kinder auch ein Zimmer teilen.
Die sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit Ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die Sie für das Pflegekind erhalten – für das Pflegekind erhalten Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen ein Pflegegeld, das den Lebensunterhalt des Kindes abdeckt.
Sie müssen körperlich und seelisch belastbar sein, Krankheiten dürfen Sie im Alltag nicht wesentlich einschränken.
Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit – wenn es sich vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Elternteil auch berufstätig sein.
Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können Sie jederzeit fachliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt ca. 9 Monate. Zum Vergleich: Auf ein Adoptionskind wartet man zwischen zwei und sieben Jahren.
Wichtig ist, dass Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen wollen. Dazu gehört auch, es entsprechend seinem Bedarf zu unterstützen und zu fördern.
Sie müssen bereit sein, die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seinen Elternaufrechtzuerhalten, wenn dies für die Entwicklung Ihres Pflegekindes förderlich ist.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Werdegang Pflegefamilie zu werden:
1. Informationsabend
2. Vorbereitungsseminar
3. Überprüfungsprozess zur Eingungsfeststellung durch die Pflegekinderhilfe aus dem Wohnbezirk
4. Vermittlung des Pflegekindes
5. Grundqualifizerung für neue Pflegeeltern
Bei einem Informationsabend erhalten Sie einen ersten Überblick, u.a. über den rechtlichen Rahmen, den Bewerbungs- und Vermittlungsweg. Im Anschluss daran können Sie an einem Vorbereitungsseminar teilnehmen. Dieses Seminar bietet Ihnen eine Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme eines Pflegekindes.
Während des Überprüfungsprozesses finden mehrere Gespräche, darunter auch eines bei Ihnen zu Hause statt. Zusätzlich müssen Sie ein Gesundheitsattest, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ggf. Ihren Einkommensnachweis einreichen. Alle Pflegeeltern in Berlin müssen nach dem Überprüfungsprozess eine Grundqualifizierung von 75 Stunden durchlaufen. Durch diese Grundqualifizierung erhalten Sie das Basiswissen, das Sie für Ihre Aufgabe brauchen und haben gleichzeitig die Gelegenheit zum moderierten Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegeeltern.
Folgende Fragen spielen bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle:
Wenn Sie für sich genügend Informationen gesammelt haben und zu der Entscheidung gekommen sind, ein Pflegekind aufzunehmen, können Sie sich an den freien Träger bzw. an das Jugendamt in Ihrem Bezirk wenden. Wenn ein freier Träger für Sie zuständig ist, arbeitet dieser immer im Auftrag des Jugendamtes und dieses bleibt auch für alle wichtigen Entscheidungen verantwortlich.
Wie sich die Vorbereitungs- und Überprüfungsphase in den einzelnen Schritten für Sie gestalten wird, hängt davon ab, in welchem Bezirk Sie wohnen.
Bei der Familien für Kinder gGmbH können Sie sich über den Bewerbungs- und Vermittlungsweg in Ihrem Wohnbezirk informieren. Sie erhalten dort die Telefonnummern und Adressen der zuständigen Ansprechpartner und weitere Informationen. Gleichzeitig erfahren Sie die Termine für einen einführenden Informationsabend und ein darauf aufbauendes Vorbereitungsseminar. Beide Veranstaltungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Beim Informationsabend erhalten Sie einen ersten Überblick zu wichtigen Themenbereichen. Dazu gehören u. a.: Ursachen einer Unterbringung in einer Pflegefamilie, spezielle Anforderungen an Pflegeeltern, Kontakte zur Herkunftsfamilie, der rechtliche Rahmen und der Bewerbungs- und Vermittlungsweg.
Im Anschluss daran können Sie an einem Vorbereitungsseminarteilnehmen. Dieses Seminar bietet Ihnen eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung zur Aufnahme eines Pflegekindes. Sie erhalten Informationen zu Themenbereichen, die im Alltag einer Pflegefamilie wichtig sind. Durch Gespräche, Gruppenarbeit, Rollenspiele u.a. haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Wünschen, Befürchtungen, Fähigkeiten und Grenzen auseinanderzusetzen. Während dieses Seminars erhalten Sie viele Fachinformationen und können sich gemeinsam mit den anderen Teilnehmer/- innen intensiv mit verschiedenen Aspekten Ihrer zukünftigen Aufgabe auseinandersetzen.
Bei beiden Veranstaltungen berichten Pflegeeltern über ihre Erfahrungen aus der Praxis und steht den gesamten Zeitraum für Ihre Fragen zur Verfügung.
Eine weitere Veranstaltung zur Vorbereitung speziell für Familien, die bereits eigene Kinder haben, ist die „Familienzeit“. Dabei nehmen wir die leiblichen Kinder in den potentiellen Pflegefamilien mehr in den Blick, beziehen sie aktiv in den Vorbereitungsprozess ein und sensibilisieren sie für die bevorstehenden Veränderungen in ihren Familien. Wenn die Bewerber*innen unseren Infoabend und das ganztägige Vorbereitungsseminar besucht haben, können sie, gemeinsam mit ihren Kindern zu einem dreistündigen Familienseminar in unsere Beratungsstelle kommen. Bei Interesse daran melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns. Die „Famileinzeit“ findet mehrmals jährlich statt.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Während des Überprüfungsprozesses finden mehrere Gespräche statt, eins davon bei Ihnen zu Hause. Zwischen den Gesprächen müssen Sie manchmal eine Aufgabe erledigen und sich Gedanken zu einzelnen Themen und Fragestellungen machen. Zusätzlich müssen Sie ein Gesundheitsattest, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ggf. Ihren Einkommensnachweis einreichen.
Für die zuständigen Fachkräfte ist es wichtig, dass Sie sich während dieser Gespräche gut kennenlernen und ein Vertrauensverhältnis zueinander aufbauen können. Nur so können sie am Ende des Prozesses gemeinsam entscheiden, für welche Kinder Sie die passende Pflegefamilie sein könnten. Die Fachkräfte helfen bei der späteren Auswahl des Kindes – und stehen beratend zur Seite.
Dieses genaue Hinsehen und Prüfen ist sowohl für die Fachkräfte, als auch für Sie wichtig und notwendig, um Ihre Familie vor unnötigen Belastungen zu bewahren, aber vor allen Dingen, um einem Pflegekind einen erneuten Abbruch einer Beziehung zu ersparen.
Wenn die Mitarbeiter/-innen der freien Jugendhilfeträger oder der Jugendämter Sie am Ende dieses Prozesses für geeignet halten, ein Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, werden Sie als Pflegeeltern-Bewerber vorgemerkt. Die letztendliche Entscheidung trifft immer das Jugendamt.
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Alle Pflegeeltern in Berlin müssen nach dem Überprüfungsprozess eine Grundqualifizierung von 75 Stunden durchlaufen. Durch diese Grundqualifizierung erhalten Sie das Basiswissen, das Sie für Ihre Aufgabe brauchen und haben gleichzeitig die Gelegenheit zum moderierten Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegeeltern. Die Grundqualifizierung endet mit einem Kolloquium. Sie können aber schon vor dem Abschluss ein Pflegekind aufnehmen. Alle Absolventen erhalten eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an dieser Qualifizierungsmaßnahme. Während des Überprüfungsprozesses erfahren Sie alles über den Ablauf der Grundqualifizierung, und wann und wo Sie damit beginnen können.
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Manchmal dauert es nur wenige Wochen, manchmal aber auch Monate bis Sie der ersehnte Anruf erreicht:
Diesem Anruf gehen viele Schritte voraus. Sobald mit den Eltern geklärt ist, dass die Unterbringung in einer Pflegefamilie die geeignete Hilfe ist, beauftragt der/die Sozialarbeiter/-in des hilfeplanenden Dienstes die Fachstellen des freien Jugendhilfeträgers oder des Jugendamtes mit der Suche nach einer geeigneten Pflegestelle.
Damit die Mitarbeiter/-innen der Fachstellen eine passende und geeignete Pflegefamilie auswählen können, erfragen sie alle zur Verfügung stehenden Informationen über das Kind, seine derzeitige Lebenssituation und die Vorstellungen seiner Eltern zur Unterbringung. Bei einer langfristigen Unterbringung lernen die Mitarbeiter/-innen das Kind immer persönlich kennen.
Bei allen langfristig angelegten Pflegeverhältnissen ist es sehr wichtig, dass das Kind und die Pflegefamilie nicht nur kurzfristig gut zusammenpassen. Entscheidend für die Auswahl sind die Vorstellungen der Pflegeeltern und die individuelle Bedürfnislage des Pflegekindes. Denn nur wenn Eltern und Pflegekind zusammenpassen, kann eine langfristige und gute Unterbringung gewährleistet werden.
Ist eine Unterbringung auf Grund einer akuten Familienkrise notwendig, besteht Handlungsbedarf: Das Pflegekind muss meistens so schnell wie möglich in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Pflegeeltern, die befristet Pflegekinder aufnehmen, erhalten die wichtigsten Informationen und müssen sich schnell entscheiden, ob sie dieses Kind jetzt aufnehmen können oder nicht.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Quelle: Pflegekinder Berlin
Wenn Sie Interesse an der Aufnahme dieses Kindes haben, lernen Sie, wann immer es möglich ist, zuerst die Eltern kennen. Eltern und Pflegeeltern müssen prüfen, ob eine Grundlage für eine Zusammenarbeit gegeben ist. Wenn dies so ist, findet das erste Treffen mit dem Kind statt. An diesem Punkt stehen Sie vor der wichtigen Entscheidung, ob Sie sich vorstellen können, mit diesem Kind zusammenzuleben. Sie müssen sorgfältig prüfen, ob Ihre Familie den besonderen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden kann und ob die Situation des Pflegekindes mit Ihren Erwartungen vereinbar ist:
Sie sollten aber keinesfalls zusagen, wenn Sie noch Bedenken haben. Denn auch diese Phase dient noch der Entscheidungsfindung, in der alle Beteiligten von der Vermittlung zurücktreten können. Bei Fragen, Bedenken und Unklarheiten, stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der vermittelnden Dienste als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Die Hilfeplankonferenz
In einer Hilfeplanungskonferenz werden dann Vereinbarungen über die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses besprochen, z. B.: Perspektive, Erziehungsziele und Besuchskontakte. Anschließend wird der Pflegevertrag abgeschlossen.
Wenn das Pflegekind in die Familie kommt, sollten Sie darauf achten, dass Sie wichtige Papiere erhalten, zum Beispiel:
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Pflegeeltern müssen ihre Probleme nicht alleine lösen. Auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes haben Sie Anspruch auf Beratung und werden durch die BeraterInnen eines freien oder öffentlichen Trägers unterstützt. Dadurch haben Sie als Pflegeeltern feste Ansprechpartner für Fragen, die das Pflegekind und das Pflegeverhältnis betreffen und konkrete Unterstützung, z. B. bei der Zusammenarbeit mit den Eltern Ihres Pflegekindes und in Krisen- und Konfliktsituationen.
Mit den BeraterInnen können Sie sich auch auf die regelmäßig stattfindenden Hilfeplanungskonferenzen vorbereiten und den von Ihnen zu erstellenden Entwicklungsbericht durchsprechen.
Denken Sie daran, je mehr die BeraterInnen mit der aktuellen Situation Ihrer Pflegefamilie vertraut sind, umso schneller können sie Sie in Krisensituationen hilfreich unterstützen.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Sie haben auch nach der Grundqualifizierung die Möglichkeit in Pflegeelterngruppen und Fortbildungen Ihr Fachwissen zu erweitern und sich im Erfahrungsaustausch mit Dozenten und anderen Pflegeeltern neue Impulse und Anregungen für Ihren Pflegefamilienalltag zu holen. Das gemeinsame Lernen und der regelmäßige Austausch mit anderen Pflegeeltern schärft den Blick für viele positive Entwicklungen und Fortschritte in Ihrem lebendigen Familien-Alltag.
Über die Angebote in Ihrem Bezirk können Sie sich bei Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater informieren.
Wenn Sie trotz Ihrer Kompetenz mit Ihren Bemühungen an Grenzen stoßen, gibt es für Pflegekinder und Pflegeeltern weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Welche Unterstützung wann sinnvoll ist, wird in einer Hilfeplanungskonferenz besprochen und festgelegt.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Pflegeeltern in Berlin erhalten vom Jugendamt unabhängig von der Höhe ihres Einkommens monatlich
Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindeserhalten Sie für Aufwendungen, die Ihr Pflegekind direkt betreffen, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug usw. Sie richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Die Abgeltung der Erziehungsleistung erhalten Sie für Ihre pädagogischen Bemühungen. Bei Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf und befristeter Vollzeitpflege erhöht sich die Abgeltung der Erziehungsleistung.
Zusätzlich erhalten Sie noch Beihilfen durch eine monatliche Pauschale, die Leistungen für sonstige persönliche Ausstattungen und Schulfahrten sowie den Reisekostenzuschuss und die Weihnachtsbeihilfe abdeckt.
Darüber hinaus können Pflegeeltern einen Antrag auf weitere Beihilfen bspw. für Erstausstattung, Bekleidung, Mobiliar, Einschulung, Taufe, Konfirmation u.a. Stellen.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Wenn Ihr Pflegekind dauerhaft bei Ihnen lebt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld wird anteilig auf das Pflegegeld angerechnet. Ist das Pflegekind das älteste Kind in der Pflegefamilie (unabhängig davon, ob leibliche Kinder, andere Pflege- oder Adoptivkinder in der Familie leben) so wird ein Betrag in Höhe der Hälfte des Kindergeldes, das für ein erstes Kind gezahlt wird, vom Pflegegeld abgezogen. Ist das Pflegekind nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie, so wird ein Betrag in Höhe eines Viertels des Kindergeldes, das für ein erstes Kind gezahlt wird, vom Pflegegeld abgezogen.
Wenn das Pflegekind dauerhaft bei Ihnen lebt, kann es auch auf der Steuerkarte berücksichtigt werden. Dies muss jährlich bis zum 30.11. des laufenden Jahres beim Finanzamt eingetragen werden.
Auf Antrag werden Ihnen die Beiträge zu einer Unfallversicherung und die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet.
Als Pflegeeltern haben Sie auch Anspruch auf Elternzeit. Diese kann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes bis zu einer Dauer von drei Jahren in Anspruch genommen werden, längstens aber bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Pflegekindes.
Erziehungsgeld bzw. Elterngeld (Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) erhalten Pflegeeltern jedoch nicht.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Pflegekinder sind entweder über ihre Eltern krankenversichert oder sie werden in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Pflegeeltern mitversichert. Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen Sie mit dem Jugendamt klären, wie die Krankenversicherung des Pflegekindes geregelt wird. Das Jugendamt kann in bestimmten Fällen die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind (§ 40 SGB VIII).
Üblicherweise sind Pflegekinder in der Familienhaftpflichtversicherung der Pflegeeltern eingeschlossen. Hier sind die Ansprüche Dritter versichert, nicht jedoch die Ansprüche von Pflegekindern gegenüber ihren Pflegeeltern und umgekehrt. Besonders wichtig ist, dass Sie eine Versicherung abschließen, die dann eintritt, wenn das Pflegekind gegenüber Ihnen Schadenersatzansprüche geltend machen kann (z. B. das Pflegekind wird durch unachtsames Hantieren beim Kochen schwer verbrüht).
Der Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V. bietet seinen Mitgliedern eine Sammelhaftpflichtversicherung an, in der auch die gegenseitigen Ansprüche von Pflegekind und Pflegeeltern sowie weiterer Haushaltsangehöriger versichert sind.
Es ist hierbei zu beachten, dass vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden, die Dritten oder den Pflegeeltern von unter siebenjährigen Pflegekindern oder geistig behinderten Pflegekindern zugefügt werden, nicht versichert sind. Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben und geistig behinderte Kinder sind gesetzlich für angerichtete Schäden nicht verantwortlich. Möglicherweise kommt hier jedoch eine Haftung der Pflegeeltern aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung in Betracht.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Folgende Formen der In-Pflegenahme gibt es:
Kinder brauchen ein Zuhause um sich entwickeln zu können. Für Sie als zukünftige Pflegeeltern ist es wichtig, die verschiedenen Formen der In-Pflegenahme zu kennen, um während des Vorbereitungs- und Überprüfungsprozesses zu entscheiden, welche Form am besten in Ihre derzeitige Lebenssituation und -planung passt.
Die unbefristete Vollzeitpflege ist für Kinder und Jugendliche bestimmt, deren Erziehung und Betreuung in der Herkunftsfamilie dauerhaft nicht gewährleistet ist. Sie brauchen nicht nur für die Überbrückung einer Krisensituation sondern bis zur Volljährigkeit eine Pflegefamilie, in der sie leben und sich ihren Bedürfnissen entsprechend entwickeln können.
Die befristete Vollzeitpflege (Kurzzeit-Pflegekinder) ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die für einen befristeten Zeitraum nicht in ihrer Familie leben können. Hier hat die Pflegefamilie die Aufgabe, ihrem Gastkind für einen begrenzten Zeitraum, meisten zwischen drei bis sechs Monaten, einen geschützten Rahmen zu bieten. Hintergrund für befristete Unterbringungen sind fast immer akute familiäre Belastungs- und Krisensituationen. Ziel ist es, während dieser Zeit die familiären Rahmenbedingungen so zu verändern, dass das Kind schnellstmöglich in die eigene Familie zurückkehren kann. Allerdings ist dies nicht immer möglich, einige brauchen dann eine Pflegefamilie, in der sie dauerhaft leben können.
Zu diesen beiden Grundformen kann – ggf. zeitlich begrenzt – ein erweiterter Förderbedarfhinzukommen. Er liegt immer dann vor, wenn das Pflegekind aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigung gravierende Auffälligkeiten zeigt und so die Anforderungen an die Pflegeeltern über den allgemeinen Erziehungsbedarf hinausgehen. Wird ein erweiterter Förderbedarf vermutet, holt das Jugendamt eine fachdiagnostische Stellungnahme ein.
Auch mit dem Kind verwandte Menschen wie Großeltern, Onkel und Tanten können Pflegeeltern werden. Die Verwandtenpflege ist bei allen Pflegeformen möglich.
Einen Pflegevertrag (mit daraus resultierenden finanziellen Leistungen) schließt das Jugendamt mit den verwandten Pflegeeltern aber nur dann ab, wenn die Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gegeben sind - wie bei jedem anderen Pflegeverhältnis auch.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Wenn sich alle Beteiligten für die Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie entschieden haben, wird überlegt, wie man den Übergang in die neue Pflegefamilie am besten gestaltet. Meistens dauert diese „Kennenlern- und Anbahnungsphase“ mehrere Wochen, in denen viele Treffen zwischen Ihnen und dem Kind stattfinden werden. Schließlich müssen Sie sich ja erst gegenseitig kennenlernen und aneinander gewöhnen. Letztlich sind das Alter und die Situation des Kindes ausschlaggebend, wie lange diese Phase dauern wird.
Quelle: Pflegekinder Berlin
Die befristete Vollzeitpflege richtet sich an Kinder und Jugendliche, die für einen begrenzten Zeitraum, meist zwischen 3 und 6 Monaten, nicht in ihrer Familie leben können.
Die Gründe dafür können ganz unterschiedlicher Natur sein. Fast immer sind es jedoch akute familiäre Belastungs- und Krisensituationen. Die Pflegefamilie hat dabei die Aufgabe, ihrem Pflegekind innerhalb des befristeten Unterbringungszeitraums einen geschützten Rahmen zu bieten und ihm in dieser schwierigen Situation Halt zu geben.
Während der Unterbringung in der Pflegefamilie versucht die Herkunftsfamilie des Kindes, ihre Krisensituation zu bewältigen, bessere familiäre Rahmenbedingungen zu schaffen und ihre Lebenssituation zu stabilisieren, so dass ihr Kind so schnell wie möglich wieder zurückkehren kann. Jedoch ist dies nicht immer möglich und manche Kinder benötigen eine Pflegefamilie oder andere Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, in der sie dauerhaft leben und sich behütet entwickeln können.
Die befristete Vollzeitpflege stellt ganz besondere Anforderungen an Pflegeeltern und deren familiäres Umfeld. Kurzzeitpflege ist eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe, aber nicht jede Pflegefamilie ist für diese besondere Form geeignet.
Neben den allgemeinen Grundvoraussetzungen für Pflegeeltern benötigen Kurzzeitpflegeeltern unter anderem ein besonders hohes Maß an sozialem Engagement, zeitlicher Flexibilität, Kooperationsbereitschaft dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie gegenüber, Belastbarkeit und Spaß an neuen Herausforderungen.
Kurzzeitpflegekinder müssen manchmal innerhalb kürzester Zeit in einer Pflegefamilie untergebracht werden und verbleiben dort so lange bis die Perspektive des Kindes geklärt ist. In der Zeit der Unterbringung haben die Pflegeeltern viele Termine (im Jugendamt, i.d.R. auch viele Besuchskontakte, Arzttermine, …).
In einer Pflegefamilie, die bereit ist, befristet Kinder bei sich aufzunehmen, gibt es häufige Wechsel – Kurzzeitpflegekinder kommen und gehen wieder. Daher gehören Themen wie Abschied und Trennung zum Alltag der Pflegefamilie.
Unabhängig von der Höhe ihres Einkommens erhalten Pflegeeltern in Berlin vom Jugendamt monatlich:
Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes ist für Aufwendungen, die das Pflegekind direkt betreffen, also für Nahrungsmittel, Kleidung, Miete, Schulmaterialien, Spielzeug, Taschengeld usw. Sie ist abhängig vom Alter des Kindes.
Die Abgeltung der Erziehungsleistung erhalten die Pflegeeltern für ihre pädagogischen Bemühungen. Der Betrag ist bei befristeter Vollzeitpflege aufgrund des größeren Aufwands höher als bei der unbefristeten Vollzeitpflege.
Zusätzlich erhalten Pflegeeltern eine monatliche Pauschale, die Leistungen für sonstige persönliche Ausstattungen und Schulfahrten sowie den Reisekostenzuschuss und die Weihnachtsbeihilfe abdeckt.
Die Pflegeelternschulung ist eine gute Vorbereitung auf die Herausforderungen der Kurzzeitpflege. Pflegeeltern werden u.a. in Selbstreflexion, dem Umgang mit dem Kind in schwierigen Situationen oder der Zusammenarbeit mit Trägern, Herkunftseltern und Jugendamt geschult. Einige Teile der Schulungsinhalte sind denen der unbefristeten Vollzeitpflege angeglichen. Es gibt aber auch verschiedene Inhalte, die zielgerichtet auf die befristete Vollzeitpflege zugeschnitten sind.
Die Aufgabe der Träger ist es, die Pflegeeltern in der täglichen Arbeit zu unterstützen und auch bei auftretenden Problemen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sie organisieren Gesprächsrunden für Kurzzeitpflegeeltern und fördern damit die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch. Die Zuständigkeit liegt generell beim Jugendamt des Wohnortes der Herkunftsfamilie des Kindes. Dort wird über die Dauer der Unterbringung in der befristeten Vollzeitpflege sowie Besuchs- und Hilfepläne für die Herkunftsfamilie entschieden.
Das erklärte Ziel ist immer die Rückführung des Kindes in die eigene Familie. Entsprechend viele Besuchstermine sieht das Jugendamt für die Herkunftsfamilie vor. Abhängig von der individuellen Situation werden ca. 1 bis 2 Besuche pro Woche angestrebt. Diese sind anfangs an neutralen Plätzen angesetzt, können später aber auch zu Hause stattfinden. Besuchskontakte werden professionell begleitet.
Die Zeitspanne vom ersten Informationsabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt ca. neun Monate. Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet. Bevor Sie in die persönlichen Gespräche mit Ihrem zuständigen Pflegekinderdienst einsteigen, können Sie ein Vorbereitungsprogramm besuchen.
Infoabend
An diesem Abend erhalten Sie einen ersten Überblick zum Thema Pflegekinder, dazu gehören u.a. Praxisberichte von Pflegeeltern und Informationen über den Bewerbungs- und Vermittlungsweg. Und natürlich stehen wir auch für Ihre Fragen zur Verfügung.
Vorbereitungsseminar
Dieses Seminar bietet eine Grundlage für Ihre Entscheidung zur Aufnahme eines Pflegekindes. Sie erhalten Informationen zu Themen aus dem Pflegefamilien-Alltag und können sich gemeinsam mit anderen Teilnehmern intensiv mit Ihrer zukünftigen Aufgabe auseinandersetzen.
Quelle: Pflegekinder Berlin